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hys
Für medizinische und pflegerische Einrichtungen besteht die grundsätzliche Notwendigkeit, ein Hygieneregime zu führen.
Darüber hinaus sind nach Inkrafttreten des bundeseinheitlichen Infektionsschutzgesetzes am 01.01.2001 neue verbindliche Verpflichtungen zu beachten. Unter anderem müssen
hygienerelevante Regeln und Standards erstellt und bei Überwachung durch die Gesundheitsämter umgesetzt werden zum Wohle der Patienten und zum Schutz der Mitarbeiter vor berufsbedingten Infektionsrisiken.
Hierbei kann hys-hygiene service Sie kompetent und umfassend unterstützen! |